[ { "id": "bewusstsein", "name": "Bewusstseinsstörungen", "reihenfolge": 1, "kapitel": "2.2", "vorbemerkungen": "Im nachfolgenden Glossar finden sich die näheren Bezeichnungen der Merkmale des Psychischen und Somatischen Befundes. Alle Merkmale sind nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut:\n–– Begriff (inkl. SF-Einstufung),\n–– Definition,\n–– Erläuterungen und Beispiele,\n–– Hinweise zur Graduierung,\n–– abzugrenzende Merkmale.\n\nDie Definition enthält eine prägnante Kurzbeschreibung der Merkmale. Erläuterungen und Beispiele sollen zur weiteren Präzisierung dienen.\n\nDie Hinweise zur Graduierung sollen helfen, den Beurteilungsprozess zu erleichtern und damit auch, die Interrater-Reliabilität zu erhöhen. Da das AMDP-System weiterhin primär ein klinisches Beurteilungsverfahren bleiben soll, wurden, um den Urteilsprozess nicht zu stark zu reglementieren, nur für die Skalenstufen „leicht“ und „schwer“ Graduierungsbeispiele vorgegeben. Bei den Beispielen für die Skalenstufe „schwer“ ist darauf hinzuweisen, dass nicht die maximal mögliche Ausprägung gemeint ist, sondern die Überschreitung so genannter „Schwellenwerte“ für diese Kategorie. Das heißt, „schwer“ kann und soll auch dann kodiert werden, wenn man einen Patienten erinnert, der das Merkmal noch schwerer ausgeprägt hatte. Auch kann sich ein Symptom bei einem Patienten bessern und dennoch immer noch schwer ausgeprägt sein.\n\nBei den abzugrenzenden Merkmalen finden sich Hinweise auf andere Merkmale, die mit den zu beurteilenden Merkmalen im Zusammenhang stehen können oder leicht mit ihnen verwechselt werden können.\n\nEine allgemein anerkannte Definition des Bewusstseins steht nicht zur Verfügung, deshalb vermeidet man es in der klinischen Praxis vielfach, Bewusstsein positiv zu definieren. Statt dessen nähert man sich dem Begriff von seiner negativen Seite, dem psychopathologischen Erfahrungswissen über den Abbau oder Zerfall des Bewusstseins bei psychischen Störungen.\n\nMit Bewusstseinsstörungen sind im AMDP-System immer Störungen des gesamten Erlebens und Verhaltens gemeint. Teilaspekte davon sind Störungen der Aktivität, der Klarheit (Eindeutigkeit der eigenen Perzeption und Intention) und Zielgerichtetheit in der Zuwendung zur Umwelt, der Aufmerksamkeit, des sensoriell-sensiblen Auffassens, der Ansprechbarkeit, der Fixierbarkeit im Gespräch, der Reagibilität auf Umweltreize, der Orientierung, des Denkens, Wollens und Handelns. Mit diesen Formulierungen werden Organisationsprinzipien der Bewusstseinsstruktur beschrieben, die den Zusammenhang einzelner psychopathologischer Merkmale kennzeichnen. Dadurch nehmen sie eine Sonderstellung im AMDP-System ein.\n\nZur Erfassung von Bewusstseinsstörungen stehen ein quantitatives (Bewusstseinsverminderung) und drei qualitative Merkmale (Bewusstseinstrübung, Bewusstseinseinengung, Bewusstseinsverschiebung) zur Verfügung.\n\nEinige der hier aufgeführten Begriffe werden in der Medizin zum Teil unterschiedlich verwendet. Im Folgenden werden die im AMDP-System bewährten Operationalisierungen der Merkmale beibehalten." }, { "id": "orientierung", "name": "Orientierungsstörungen", "reihenfolge": 2, "kapitel": "2.3", "vorbemerkungen": "Orientierung meint das Bescheidwissen über Zeit, Ort, Situation und Person. Bei falschen Angaben ist Nachfragen notwendig, um dieses Merkmal gegen andere (z. B. Konzentrationsstörungen) abzugrenzen, und der Patient muss Gelegenheit zur Korrektur erhalten.\n\nWahnhafte Fehlorientierungen, z. B. wahnhafte Situations- und Personenverkennungen, sind hier nicht zu markieren, sofern daneben eine reale Orientierung vorhanden ist (beispielsweise wird keine Orientierungsstörung markiert, wenn sich der Patient als Gott fühlt, jedoch gleichzeitig über seine persönliche Situation Bescheid weiß)." }, { "id": "aufmerksamkeit_gedaechtnis", "name": "Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen", "reihenfolge": 3, "kapitel": "2.4", "vorbemerkungen": "Hier werden verschiedene Aspekte kognitiver Beeinträchtigungen abgebildet.\n\nVom Patienten berichtete und durch Beispiele plausibel belegte Beeinträchtigungen sind an entsprechender Stelle mit „leicht“ zu markieren, auch wenn diese Beeinträchtigungen im Gespräch selbst nicht beobachtbar sind. Wenn der Patient das Gefühl der Leistungsverminderung bezüglich Auffassung, Konzentration, Merkfähigkeit und Gedächtnis berichtet, ohne dass dies jedoch für den Untersucher plausibel nachvollziehbar ist, sollte nur das Merkmal 71 „Insuffizienzgefühle“ markiert werden." }, { "id": "formale_denkstoerungen", "name": "Formale Denkstörungen", "reihenfolge": 4, "kapitel": "2.5", "vorbemerkungen": "Formale Denkstörungen zeigen sich in sprachlichen Äußerungen. Es kann sich dabei um Veränderungen in der Geschwindigkeit, Kohärenz und Stringenz des Gedankenablaufes handeln. Als wesentliches Kriterium für den Schweregrad von Denkstörungen kann die Erschwerung der Exploration angesehen werden, die jedoch nicht durchgängig vorhanden sein muss. Formale Denkstörungen können bei emotionaler Belastung im Gespräch oder längerer Gesprächsdauer besonders deutlich werden." }, { "id": "befuerchtungen_zwaenge", "name": "Befürchtungen und Zwänge", "reihenfolge": 5, "kapitel": "2.6", "vorbemerkungen": "In dieser heterogenen Gruppe werden unterschiedliche Merkmale zusammengefasst, denen ängstliches Erleben zugrunde liegt." }, { "id": "wahn", "name": "Wahn", "reihenfolge": 6, "kapitel": "2.7", "vorbemerkungen": "Wahn entsteht auf dem Boden einer allgemeinen Veränderung des Erlebens und imponiert als Fehlbeurteilung der Realität, die mit apriorischer Evidenz (erfahrungsunabhängiger Gewissheit) auftritt und an der mit subjektiver Gewissheit festgehalten wird, auch wenn sie im Widerspruch zur Wirklichkeit und zur Erfahrung der gesunden Mitmenschen sowie zu ihrem kollektiven Meinen und Glauben steht. Der Patient hat im Allgemeinen nicht das Bedürfnis nach einer Begründung seiner wahnhaften Meinung, ihre Richtigkeit ist ihm unmittelbar evident. Wahn gibt es bei verschiedenen psychischen Störungen, er ist nicht spezifisch für die Schizophrenie.\n\nIn diesem Kapitel müssen immer mindestens zwei Markierungen vorgenommen werden: eine zur formalen Beschreibung (Merkmale 34 bis 38) und eine zur inhaltlichen Beschreibung des Wahns (Merkmale 39 bis 46). Lediglich beim Vorliegen einer isolierten Wahnstimmung (Merkmal 33) unterbleibt die zusätzliche Markierung im Bereich der Merkmale 39 bis 46, da der Wahninhalt (noch) unklar ist.\n\nBeachte zum Zusammenhang der Merkmale 34 bis 36: Wahneinfälle und Wahnwahrnehmungen gehen den Wahngedanken (zeitlich gesehen) voraus. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu „Wahngedanken“ die Merkmale „Wahnwahrnehmung“ bzw. „Wahneinfall“ nur markiert werden dürfen, wenn sie auch in dem definierten Beobachtungszeitraum aufgetreten sind.\n\nÜberwertige Ideen (das Leben beherrschende Vorstellungen) erfüllen nicht die Wahnkriterien und dürfen daher hier nicht markiert werden.\n\nVorbemerkung zur Graduierung der inhaltlichen Wahnmerkmale (Merkmale 39 bis 46)\n\nDie Graduierung der inhaltlichen Wahnmerkmale wird einheitlich nach folgenden Gesichtspunkten vorgenommen:\n1. Zu beurteilen ist die Beeinträchtigung im gewohnten sozialen Rahmen (Beruf, Familie und Freizeitbereich). Maßstab ist dabei das Funktionsniveau, das vor dem Ausbruch der Wahnsymptomatik bestanden hat.\n2. Es muss ein Zusammenhang zwischen der Wahnsymptomatik und den erkennbaren Behinderungen vorhanden sein.\n\nBeispiel\n\nEin Patient glaubt sich durch ein Verbrechersyndikat verfolgt und bespitzelt, vermag aber dennoch seiner Arbeit nachzugehen und seine familiären Pflichten zu erfüllen (= leichte Ausprägung Verfolgungswahn).\nEin anderer Patient wandert von einem Arzt zum anderen, liegt ansonsten tagelang in seinem Bett, gibt frühere Interessen auf und geht nicht mehr an seinen Arbeitsplatz mit Hinweis auf seine unheilbare Krankheit (= schwere Ausprägung hypochondrischer Wahn)." }, { "id": "sinnestaeuschungen", "name": "Sinnestäuschungen", "reihenfolge": 7, "kapitel": "2.8", "vorbemerkungen": "Obwohl das Erkennen von Sinnestäuschungen im klinischen Alltag im Allgemeinen keine großen Probleme macht, ist eine umfassende Definition sehr schwierig und berührt grundlegende Fragen von menschlicher Wahrnehmung und Erkenntnis.\n\nIn diesem Kapitel werden drei Arten von Sinnestäuschungen abgebildet: Illusionen, Halluzinationen und Pseudohalluzinationen.\n\nAls Unterscheidungskriterium zwischen Illusionen und Halluzinationen dient das Vorhandensein einer Reizquelle.\n\nAuch „Pseudohalluzinationen“, bei denen der Patient den Trugcharakter seiner Wahrnehmungen erkennt, werden bei Halluzinationen abgebildet. Pseudohalluzinationen als Ausdruck von Intrusionen oder Nachhallerinnerungen (Flashbacks) werden nur unter Merkmal „14 Paramnesien“ abgebildet.\n\nEs kann auf sämtlichen Sinnesgebieten halluziniert werden, häufig auf mehreren Sinnesgebieten zugleich.\n\nBei der Graduierung von Sinnestäuschungen sind drei Kriterien zu beachten:\n1. die Häufigkeit im Beobachtungszeitraum,\n2. die Intensität (Leibhaftigkeit, Deutlichkeit, Komplexität) und\n3. das Ausmaß der subjektiven Beeinträchtigung (Leiden und Handlungsrelevanz).\n\nDer Schweregrad (leicht – mittel – stark) wird jeweils durch das Kriterium mit der stärksten Ausprägung bestimmt." }, { "id": "ich_stoerungen", "name": "Ich-Störungen", "reihenfolge": 8, "kapitel": "2.9", "vorbemerkungen": "Unter Ich-Störungen werden Erlebensweisen abgebildet, bei denen es zu Störungen der Ich-Umwelt-Grenze oder zu Störungen des personalen Einheitserlebens kommt. Ebenso zählen dazu Erlebnisweisen, in denen körperliche Vorgänge sowie das eigene Denken, Fühlen oder Handeln als von außen gelenkt empfunden werden.\n\nManche Ich-Störungen (z. B. „Gedankenentzug“) werden in der Terminologie von DSM als „bizarrer Wahn“ bezeichnet. Diese Phänomene werden aber in der AMDP-Systematik nicht im Kapitel „Wahn“, sondern bei den „Ich-Störungen“ abgebildet." }, { "id": "affektivitaet", "name": "Störungen der Affektivität", "reihenfolge": 9, "kapitel": "2.10", "vorbemerkungen": "Die Beurteilung affektiver Störungen (Störungen der Gefühle, Stimmungen, Emotionalität, Befindlichkeit) führt immer wieder zu besonderen Schwierigkeiten.\n\nDa es im AMDP-System um die deskriptive Abbildung von Affekten geht, sollen die Merkmale immer registriert werden, wenn sie vorhanden sind, unabhängig davon, ob sie angemessen sind oder psychopathologischen Symptomen einer bestimmten Grunderkrankung entsprechen. Als Beispiele seien die Merkmale „Insuffizienzgefühl“ und „Verarmungsgefühl“ genannt. Beide können bei tatsächlich vorhandener Leistungsminderung bzw. Verarmung des Patienten als adäquate, zu der realen Lebenssituation gehörende Gefühlsäußerungen vorhanden sein, sind aber trotzdem zu kodieren. Es wird im Einzelfall auch schwierig sein, Affekte isoliert von anderen Störungen zu betrachten. Ein Wahn ist z. B. fast immer mit einem Affekt verbunden. Auch hier soll nach dem Prinzip der Deskription vorgegangen werden: Wenn z. B. ein Patient das Gefühl der Schuld erlebt, müssen Schuldgefühle markiert werden, auch wenn diese im Rahmen eines Schuldwahns auftreten." }, { "id": "antrieb_psychomotorik", "name": "Antriebs- und psychomotorische Störungen", "reihenfolge": 10, "kapitel": "2.11", "vorbemerkungen": "Antrieb bedeutet die belebende Kraft, die die Bewegung aller psychischen und physischen Funktionen hinsichtlich Tempo, Intensität und Ausdauer bewirkt. So unterhält der Antrieb Lebendigkeit, Schwung, Initiative, Zuwendung, Aufmerksamkeit, Tatkraft, Unternehmungsgeist. Der Antrieb wird in erster Linie erkennbar am Aktivitätsniveau und an der Psychomotorik." }, { "id": "circadian", "name": "Circadiane Besonderheiten", "reihenfolge": 11, "kapitel": "2.12", "vorbemerkungen": "Hier sollen regelhafte Schwankungen der Symptomatik des Patienten während 24-Stunden-Perioden abgebildet werden.\nEs soll hierbei die Veränderung der Symptomatik beurteilt werden; dabei geht es nicht nur um Tagesschwankungen der Stimmung, sondern auch regelmäßige Muster im Auftreten anderer Symptome: z. B. „sun-downing“ (abendliche Zunahme von Unruhe) oder circadiane Schwankungen bei delirantem Syndrom. Der Patient berichtet darüber oder es wird von Dritten angegeben, dass sein gesamter Zustand oder wesentliche Teile seiner Symptomatik morgens oder abends besser bzw. schlechter seien als zu den jeweils anderen Tageszeiten." }, { "id": "andere_stoerungen", "name": "Andere Störungen", "reihenfolge": 12, "kapitel": "2.13", "vorbemerkungen": "Hier werden Merkmale zusammengefasst, die den anderen Merkmalsbereichen nicht eindeutig zugeordnet werden können, die jedoch klinisch relevant sind." }, { "id": "zusatzmerkmale_psychisch", "name": "Zusatzmerkmale des Psychischen Befundes", "reihenfolge": 13, "kapitel": "2.14", "vorbemerkungen": "Die seit 1979 unverändert bestehende Merkmalsauswahl für das AMDP-System wurde im Laufe der Jahre (speziell in AMDP-Seminaren) diskutiert, und es wurden viele Anregungen gegeben, diese zu modifizieren, einzelne Symptome zu ergänzen, andere zu streichen oder umzubenennen.\n\nArgumente für eine Veränderung des Merkmalbestandes sind:\n– Einige Symptome sind heute nicht mehr ganz adäquat. So eignen sich z. B. die zwei Angstmerkmale „ängstlich“ und „Phobien“ wenig zur differenzierten Beschreibung der verschiedenen Angststörungen, wie sie gerade auch im ambulanten Bereich häufig sind. Phobie ist zudem kein Symptom, sondern heute eine eigenständige psychiatrische Störungsgruppe.\n– Durch veränderte diagnostische Konzepte werden einige Symptome anders gewichtet (z. B. Aufgabe des Konzeptes der endogenen Depression mit aus heutiger Sicht Überbewertung der circadianen Besonderheiten)\n– Einige Begriffe klingen im allgemeinen Sprachgebrauch heute unschön oder fast diskriminierend (z. B. „affektinkontinent“, „klagsam/jammrig“).\n– Es finden sich einige unscharfe Trennungen zwischen Symptomen und diagnostischen Kategorien (z. B. „Phobie“, „Hypochondrie“).\n– Die Konzeptualisierung von Bewusstseinsstörungen als Symptome ist nicht ganz unproblematisch.\n\nArgumente gegen eine Veränderung des Merkmalsbestandes sind:\n– Eine Ausdehnung des Merkmalsbestandes könnte das System unhandlich und weniger praktikabel machen.\n– Eine Veränderung des Merkmalsbestandes oder der Symptomnamen würde eine Vergleichbarkeit mit früheren Anwendungen des Systems (z. B. in der Forschung, aber auch in Krankengeschichten) erschweren oder unmöglich machen.\n– Eine Veränderung würde in allen etablierten Systemen (z. B. elektronische Krankengeschichte) zu erheblichen Folgekosten führen.\n– Eine Reduktion des Merkmalsbestandes würde zu Problemen bei der bestehenden Syndrombildung führen.\n– Vorhandenes Videomaterial für Schulungen wäre nur noch eingeschränkt nutzbar, weil sich die Explorationen auf einen anderen Merkmalsbestand bezogen haben.\n\nDie AMDP-Revisionsgruppe hat sich gegen eine Veränderung des Basismerkmalsbestandes entschieden, vor allem weil sie die Vergleichbarkeit des Systems mit früheren Anwendungen erhalten wollte. Die Mitglieder der Gruppe waren sich zudem einig, dass heute der größte Nutzen des AMDP-Systems in der Verwendung in Psychopathologie-Trainings liegt und dort die oben genannten „Schwächen“ der Symptomauswahl thematisiert und eventuell sogar didaktisch genutzt werden können.\n\nAllerdings schlägt die Arbeitsgruppe einige zusätzliche Symptome vor, die aus ihrer Sicht klinische Relevanz haben und in Trainingsseminare oft als wichtig genannt wurden. Diese Zusatzmerkmale (nachfolgend mit ZP1 bis ZP11 bezeichnet) werden mit dem gleichen formalen Aufbau wie die Kernmerkmale beschrieben und zum Gebrauch bei Bedarf empfohlen. Selbstverständlich erhebt auch der neue, um die Zusatzsymptome ergänzte Merkmalsbestand keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Nutzung der Zusatzmerkmale sollte aber einige der oben genannten Schwächen der bisherigen Merkmalsauswahl abmildern.\n\nVorgeschlagen wird von der Arbeitsgruppe, in jedem Fall den Grund-Merkmalsbestand mit den 100 Merkmalen in der klinischen Praxis anzuwenden und in Psychopathologie-Seminaren immer wieder zu üben. Die neu definierten Symptome können dann je nach Bedürfnissen der Anwender in der klinischen Praxis einzeln oder als Ganzes ergänzend verwendet werden. Wenn der Dokumentationsbogen eingesetzt wird, können diese Zusatzsymptome auf dem Bogen dann unter den R-Merkmalen vermerkt werden.\n\nBei Verwendung der Zusatzmerkmale wird im Einzelfall der Bedeutungsrahmen bestehender Merkmale verändert. Als Beispiel kann das Merkmal „65 ängstlich“ im ursprünglichen Merkmalsbestand gelten. Unter diesem Symptom werden ausdrücklich auch anfallsartig auftretende Ängste (Panikattacken) abgebildet. Wird nun das Zusatzmerkmal „ZP1 Angstanfälle“ verwendet, dürfen eventuell beim Patienten auftretende Angstanfälle nicht doppelt unter „65 ängstlich“ und „ZP1 Angstanfälle“ kodiert werden. In diesem Fall sollen vielmehr die Angstanfälle nur unter „ZP1 Angstanfälle“ markiert werden. „Ängstlich“ wird nur dann zusätzlich markiert, wenn Ängste zusätzlich auch außerhalb der Angstanfälle auftreten. Bei einem Patienten, der ausschließlich schwere Panikattacken und sonst keine anderen Ängste hat, wäre also folgende Markierung zu wählen:\n1. Bei Verwendung des ursprünglichen Merkmalsbestandes (100 Items): „65 ängstlich“: schwer.\n2. Bei zusätzlicher Verwendung des Zusatzmerkmals ZP1: „65 ängstlich“: nicht vorhanden. „ZP1 Angstanfälle“: schwer." }, { "id": "schlaf_vigilanz", "name": "Schlaf- und Vigilanzstörungen", "reihenfolge": 14, "kapitel": "3.1", "vorbemerkungen": "Hierbei handelt es sich um Störungen des Schlafes und die Erfassung von Müdigkeit beim Patienten. Insbesondere beim Schlaf gibt es eine große Schwankungsbreite der individuellen Norm. Eine allgemeine Norm als Referenzkriterium ist problematisch. Deshalb ist ein intraindividueller Vergleich mit der prämorbiden Individual-Norm unumgänglich. Entscheidend ist das subjektive Erleben des Patienten. Bei Patienten, die gar nicht schlafen, sind alle Schlafmerkmale (101 bis 104) mit schwer zu markieren." }, { "id": "appetenz", "name": "Appetenzstörungen", "reihenfolge": 15, "kapitel": "3.2", "vorbemerkungen": "Neben dem Verlangen nach Nahrung (Appetit) wird hier auch das Verlangen nach anderen Triebbefriedigungen (Durst, Sexualität) erfasst. Die Appetenz kann vermindert oder verstärkt sein.\n\nBezüglich der Sexualität wird nur die Verminderung der sexuellen Appetenz erfasst." }, { "id": "gastrointestinal", "name": "Gastrointestinale Störungen", "reihenfolge": 16, "kapitel": "3.3", "vorbemerkungen": "Für die Abbildung der folgenden Symptome ist unerheblich, ob diese im Rahmen einer vorbestehenden oder der zu Grunde liegenden (somatischen oder psychischen) Erkrankung oder als unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten." }, { "id": "kardiorespiratorisch", "name": "Kardio-respiratorische Störungen", "reihenfolge": 17, "kapitel": "3.4", "vorbemerkungen": "" }, { "id": "vegetativ_andere", "name": "Andere vegetative Störungen", "reihenfolge": 18, "kapitel": "3.5", "vorbemerkungen": "" }, { "id": "weitere_stoerungen", "name": "Weitere Störungen", "reihenfolge": 19, "kapitel": "3.6", "vorbemerkungen": "" }, { "id": "neurologisch", "name": "Neurologische Störungen", "reihenfolge": 20, "kapitel": "3.7", "vorbemerkungen": "Die Auswahl der folgenden neurologischen Störungen zielt darauf ab, während einer Behandlung aufgetretene Nebenwirkungen insbesondere im extrapyramidal-motorischen System festzuhalten. Die Markierung soll jedoch unabhängig von der vermuteten Pathogenese eines neurologischen Symptoms erfolgen; ein essenzieller Tremor wird daher z. B. in gleicher Form abgebildet wie ein Tremor, der unter Behandlung mit Neuroleptika (im Rahmen eines Parkinsonoids) aufgetreten ist." }, { "id": "zusatzmerkmale_somatisch", "name": "Zusatzmerkmale des Somatischen Befundes", "reihenfolge": 21, "kapitel": "3.8", "vorbemerkungen": "Die Symptome des Somatischen Befundes wurden in der Vergangenheit weniger kritisch diskutiert als diejenigen des Psychischen Befundes. Die 40 Merkmale decken bereits jetzt ein weites Spektrum klinisch relevanter Symptome ab, sowohl im Hinblick auf die Erfassung von Nebenwirkungen als auch hinsichtlich ihrer Anwendung als diagnostische Kriterien in ICD und DSM (z. B. Symptome für depressive Episode, Major Depression). Zudem umfassen einige Symptome i. S. von Sammelmerkmalen verschiedene Teilaspekte somatischer Beeinträchtigungen.\nDie Zusatzmerkmale (nachfolgend mit ZS1 bis ZS3 bezeichnet) werden mit dem gleichen formalen Aufbau wie die alten Merkmale beschrieben und zum Gebrauch bei Bedarf empfohlen. Selbstverständlich erhebt auch der neue, um die Zusatzsymptome ergänzte Merkmalsbestand keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vorgeschlagen wird von der Arbeitsgruppe, in jedem Fall den Grund-Merkmalsbestand mit den 40 Merkmalen in der klinischen Praxis anzuwenden. Die neu definierten Symptome können dann je nach Bedürfnissen der Anwender ergänzend verwendet werden. Wenn der Dokumentationsbogen eingesetzt wird, können diese Zusatzsymptome auf dem Bogen dann unter den R-Merkmalen vermerkt werden." } ]